Newsletter Mai 2021 [1]: "Rückwirkende Umlage" - LGH schon wieder vor Gericht

[Schreberrebellen-Newsletter Mai 2021, Thema 1]

Fragwürdige "Rückwirkende Umlage" bei Corona-Abstimmung der Kleingärtner: Landesbund (LGH) schon wieder vor Gericht

Der LGH kassierte die öffentlich-rechtlichen Lasten auch weiterhin zu Unrecht. Dafür wäre ein 1996 ein Mitgliederbeschluss nötig gewesen. Den hat es aber nie gegeben. Es geht um  die sog. öffentlich-rechtichen Lasten. (Das sind Kosten für die Gehwegreinigung, die die Stadt von den Kleingärtnern nehmen darf.das sind Kosten, die die Stadtreinigung teilweise dort berechnet, wo Kleingartenvereinsflächen an öffentliche Straßen und Wege grenzen.)

Die hatte der LGH von 1996 bs 2020 ohne Rechtsgrundlage von seinen Mitglieder kassiert. Und nicht nur das: Zwsichen 2002 und 2011 waren diese Kosten gar nicht angefallen, der LGH hatte aber weiter kassiert. So sind 624.000 euro zusammengekommen. Die hat der LGH aber nicht an seine Mitglieder zurückgezahlt, sondern er hat gesagt, dass ist jetzt verjährt, das Geld behalte ich. Ein Verein hatte dagegen geklagt. Das Amtsgericht Wandsbek hat dem Verein insoweit Recht gegeben, es hat nämlich klar festgestellt, dass der LGH sich an den 624.000 Euro unrechtmäßig bereichert hat. Aber es hat auch festegestellt, dass die Forderungen inzwischen verjährt sind. Und so konnte der LGH das Geld behalten. Er hat das sogar noch einmal unter den Mitgliedern abstimmen lassen. Irrer Weise - man kann es nicht anders sagen - haben die Mitgliedsvereine hier ihre Zustimmung erteilt.

(Das zeigt eigentlich, wie verfahren die Lage ist und wie sehr hier demokratische Prinzipen auf ganzer Linie versagen. Dass die Mitglieder hier um 624.000 Euro geprellt worden sind, steht außer Frage. Anstatt für klare Verhältnisse zu sorgen - Das könnt ihr nicht mit uns machen! - und sich  das eigene Geld zurückzuholen, stimmen sie dafür, dass es bei dem bleiben darf, der sie darum beschummelt hat. Es sind immer nur einzelne Vereine, die das sehen und - vollkommen zu Recht - Protest machen, aber die Scheitern an der Mehrheit, die nicht verstehen will oder nicht verstehen kann, was da so abläuft.)

Was das Gericht aber auch festgestellt hatte:  Der LGH kassierte die öffentlich-rechtlichen Lasten auch weiterhin zu Unrecht. Dafür wäre ein 1996 ein Mitgliederbeschluss nötig gewesen. Den hat es aber nie gegeben. Nach dem Gerichtsurteil des Amtsgerichts Wandsbek war es nun höchste Eisenbahn, dies nachzuholen. Un dem LGH kam dabei eine kleine Gesetzeslücke zurecht, die sich coronabedingt aufgetan hatte.  Und zwar konnte er das schriftlich abstimmen lassen, ohne Versammlung und ohne die gewählten Delegierten, das sind Leute im Verein, die die Mitglieder wählen, damit sie auf der jährlichen Landesbundversammlung die Rechte ihres Vereins wahrnehmen. Diese Delegierten wurden überhaupt nicht gefragt! Die coronabedingte Gesetzesaufweichung machte es möglich und diese Lücke hat der LGH genutzt.

Es wurden also zwei Anträge an die Vorsitzenden der Vereine geschickt:

  1. dass der Beschluss über die Verteilung der öffentlich-rechtlichen Lasten auf ale Vereine von 1996 nachgeholt wird und
  2. dass die zu Unrecht kassierten Beiträge der letzten vier Jahre auch beim LGH bleiben dürfen.

Das die Kosten gleichmäßig verteilt werden sollen, kann wohl jeder unterstützen. Aber die zweite Sache ist fragwürdig. Denn um sich das Geld zu sichern, wollte der LGH es rückwirkend als "Umlage" klassifizieren. Das ist schon ... mehr als grenzwertig. Aber man hat halt wohl igrendeinen Weg gesucht, der Sache irgendwie den Anstrich zu verleihen, das sie rechtlich in Ordnung sei.

Nun steht der LGH erneut vor Gericht. Denn dagegen hat wieder ein Verein geklagt. Wieder einmal sind wir gespannt, was dabei herauskommt. Die Chancen stehen gut, dass der Verein mit seiner Klage erfolgreich sein wird, denn das mit der Umlage erscheint doch hanebüchen.

Jeder, der sich ein wenig im Vereinswesen auskennt, weiß, dass Umlagen nur für außerordentlichen Finanzbedarf erhoben werden können. Umlagen sind nicht dazu da, Mitgliedsbeiträge zu ersetzen. Sonst wären Umlagen ja eine Möglichkeit, auf Umwegen den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen.

Nebenbemerkung: Uns sind durchaus Vereine bekannt, wo das geschieht und wo der Vorstand eine "Dauerumlage" nach der nächsten durch die Mitgliederversammlung boxt. Wer so etwas in seinem Verein erlebt, kann sich gern an uns wenden. Wir haben Adresse von kompetenten Anwälten, die euch da beraten können, die wir auch gerne weitergeben.

Im Klartext heißt das: Gewinnt der Verein die Klage, dann kriegen die 312 Hamburger Kleingartenvereine Geld zurück, nämlich das, was sie in den Jahren 2018, 2019 und 2020 für öffentlich-rechtliche Lasten an den LGH gezahlt haben. Das sind inbsgesamt etwa 300.000 Euro. Das würde den Verband nicht umbringen, schleißlich hat er ja zuvor 624.000 Euro zu Unrecht kassiert und dann wegen Verjährung einbehalten können. Die Vereine würden also lediglich einen Teil ihres eigenen Geldes wiederbekommen, das ihnen zuvor unrechtmäßig weggenommen wurde. Und der Verband hätte immer noch einen Schnitt von 300.000 Euro gemacht.

Die Klage ist im April rausgegangen, wie uns der klagende Verein mitgeteilt hat. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Kommentar:

Wenn man sich das Ganze mal aus der Distanz betrachtet, dann muss man wirklch den Kopf schütteln.
Da ist ein Verpächter und Verband, der kassiert über Jahre insgesamt 624.000 Euro von seinen Mitgliedern für angebliche Kosten, die in wirklichkeit gar nicht anfallen. Das macht der 13 Jahre lang jedes Jahr, ohne auch nur einmal bescheidzusagen. Auch als die Stadt dann merkt, dass sie vergessen hat, ihre Kosten geltend zu machen, geht dieser Verband nich auf seine Mitglieder zu und sagt: Hey, wir haben hier 624000 Euro zu viel von euch kassiert, wollt ihr das Geld nicht wiederhaben? Nein, er wartet noch 4 Jahre - bis das Ganze verjährt ist - und teilt es dann seinen Mitgliedern mit. Und macht dann eine Abstimmung, dass er das Geld behalten darf. Dann merkt er, dass er ja auch in den Jahren danach bis heute das Geld ohne gültigen Beschluss kassiert hat, holt diesen Beschluss dann - holterdiepolter -unter Coronabedingungen nach, sodass die von den Mitgliedern gewählten Delegierten sich nicht an der Abstimmung beteiligen können und will dann, damit er das Geld auch nich behalten darf, die noch nicht verjährten Mitgliedsbeiträge der vergangenen Jahre rückwirkend als "Umlage" deklarieren.

Geht es eigentlich noch dreister? Ja, das geht vielleicht. Denn das Sahnehäubchen kommt eventuell erst noch: Offenbar zahlten die 312 Kleingartenvereine von 2012 an weitaus mehr an den LGH, als dieser für die Gehwegreinigung zahlen musste. Es geht wieder um ein paar hunderttausend Euro... Lest dazu den nächsten Abschnitt unseres Newsletters.


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