Interessante Neuigkeiten für Hamburgs Gartenvereine: Die "rückwirkende Umlage" für die öffentlich-rechtlichen Lasten 2017-2020 war nicht rechtmäßig! Etliche Vereine, die es noch nicht getan haben, werden nun sicherlich die gezahlten öffentlich-rechtlichen Lasten bis 2018 (Verjährung) rückwirkend vom LGH zurückfordern. Die Vereine, die das Geld bereits 2021 zurückgefordert hatten (und an die der [...] weiterlesen