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Kommentar des VDGN zur Sache mit den 624.205,48 Euro

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) aus Berlin setzt sich seit vielen Jahren für die Belange von Grundstücksnutzern ein, unter anderem auch für die der Kleingärtner. In der aktuellen Ausgabe seiner Mitgliederzeitschrift "Das Grundstück" erklärt und kommentiert der VDGN das Urteil 716a C94/20 des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek, in dem es um die Aneignung von 624.205,48 Euro [...] weiterlesen

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