...haben wir eine Meldung ähnlich dieser gefunden:
"Liebe Gartenfreunde,
15 Jahre lang haben wir im Vorstand die Geschicke des Vereins gelenkt. Es ist an der Zeit, den Staffelstab weiterzugeben. Aber ihr müsst euch keine Sorgen machen, denn wir haben schon für Nachfolger gesorgt: Nicole von Parzelle 112 und Arne von Parzelle 113 machen als neue 1. Vorsitzende und neuer Kassierer weiter. Schriftführer wird Klaus von Parzelle 114.
Und noch eine gute Nachricht: Alle drei waren schon zur Schulung beim Verband! Bei unserer nächsten Versammlung müssen wir sie dann also nur noch offiziell bestätigen.
Herzliche Grüße
Euer Vorstand
Martin, Gisela und Birgit"
Leider kommt es - und gerade jetzt in Corona-Zeiten noch viel mehr - regelmäßig vor, dass demokratische Prinzipien umgangen oder "zurechtgebogen" werden, damit begehrte Posten "in der Familie" bleiben.
Sicherlich ist man oft genug froh, wenn sich überhaupt welche finden, die die Amtsgeschäfte weiterführen. Aber wer den Vorsitz im Kleingartenverein übernimmt, ist etwas, das auf keinem Fall im Hinterzimmer per Handschlag entschieden werden darf. Schließlich hat der Vorstand (in Person der/des 1. Vorsitzenden) ungeheure Macht nicht nur im Verein, sondern auch, was Pachtangelegenheiten betrifft - vor allem, wenn die Standardsatzung Verwendung findet. Wie im Märchen gibt es gute und schlechte Könige. Die Freude oder die Qual haben die Mitglieder und Pächter. Diese sollten dann auch die Wahl haben.
Im obigen Beispiel werden Fakten geschaffen und eine Richtung vorgegeben, die wir nicht in Ordnung finden. Wer will sich hier noch als Gegenkandidat aufstellen lassen? Eine faire und offene Wahl sieht anders aus. Ein solches Verhalten des Vorstands stellt einen unangemessenen Eingriff in die Wahlen dar und ist daher nicht tolerierbar.
Bei uns hat Herr Sielmann draußen gewartet,
bis die Auszählung zu Ende war, ob sein Freund
wieder gewählt wurde.
Zum Thema Bestandsschutz;
wie kann es angehen, dass ein Herr Glossart, solche eine Lügen in der Gartenzeitschrift verbreiten kann.
Bitte fordern Sie eine Richtigstellung in der nächsten
Gartenzeitschrift.
Es handelt sich da um eine Falschaussage. Es ist ein Bundesgesetz, der Bestandsschutz im Kleingarten.
Leider erst jetzt gelesen.