Medienberichten zufolge hat die FHH die an der Krausestraße gelegenen Flächen des KGV 421 Eilbek-Hohenfelde zum 30.11.2021 gekündigt.
Sollte das zutreffen, so ist es fraglich, ob dies nicht im Widerspruch zu den Regelungen des Bundeskleingartengesetzes steht, in dem die möglichen Kündigungsgründe für Kleingartenflächen abschließend geregelt sind. Für das Gebiet gibt es noch keinen rechtskräftigen Bebauungsplan, sondern lediglich einen Entwurf (Du6/BS7). Dem Vernehmen nach soll der LGH rechtlich gegen die Kündigung vorgehen.
Wir werden mehr über die Sache berichten, sobald uns weitere Informationen vorliegen.