Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) aus Berlin setzt sich seit vielen Jahren für die Belange von Grundstücksnutzern ein, unter anderem auch für die der Kleingärtner. In der aktuellen Ausgabe seiner Mitgliederzeitschrift "Das Grundstück" erklärt und kommentiert der VDGN das Urteil 716a C94/20 des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek, in dem es um die Aneignung von 624.205,48 Euro Mitgliedsbeiträgen durch den LGH geht.
Wenn Sielmann damit die Kosten für die
Renovierungsarbeiten spart, kann er ja gleichzeitig
die Altersversorgung erhöhen.
Geht doch ! Nur gewusst wie.