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Gewählte Delegierte "ausgesperrt": LGH will im Eilverfahren über Mitgliedsbeiträge abstimmen

Mittels einer schriftlichen Abstimmung will der LGH ehedem rechtsgrundlos kassierte Beiträge im Nachhinein legitimieren. Schon bis 15. Februar sollen die Vorsitzenden ihre Stimme abgeben. Kaum ein/e Kleingärtner/in weiß von der Sache. Wird hier die coronabedingte Notlage ausgenutzt, um Beschlüsse durchzuboxen?

Es geht um die  so genannten öffentlich-rechtlichen Lasten, das sind Entgelte für die Gehwegreinigung, die in manchen der 312 Hamburger Gartenvereine anfallen. In den Jahren 2002 bis 2011 hatte der LGH dafür 624.205,48 Euro zu Unrecht von seinen Mitgliedern kassiert, urteilte das Amtsgericht Wandsbek im November (Aktenzeichen 716a C94/20).

Der Verband weigert sich allerdings, das Geld an die geprellten Mitglieder zurückzuzahlen. Er kassierte sogar weiterhin den Beitrag für "öffentlich-rechtliche Lasten". Ohne Rechtsgrundlage, denn bis heute fehlt der dafür notwendige Beschluss der Mitglieder.

Den will der LGH nun nachliefern: Ende Januar hat der Verband seine Mitgliedsvereine angeschrieben und ihnen darin zwei Anträge präsentiert, über die die Vereine bis zum 15. Februar schriftlich abstimmen sollen:

  1. Ab 2021 soll für die Zahlung der öffentlich-rechtlichen Lasten pro Parzelle ein Zusatzbeitrag erhoben werden.
  2. Da es für die vergangenen Jahre 2017-2020 zu spät ist, ebenfalls einen solchen Beschluss zu fassen, sollen diese Beträge rückwirkend in Form einer Umlage erhoben werden.

Brisant: Bei der nun geplanten schriftlichen Abstimmung lässt der LGH lediglich die Vorsitzenden der Vereine abstimmen. Die von den 43.000 Hamburger Kleingärtnern gewählten Delegierten dürfen nicht mit abstimmen. Und das, obwohl für die Festsetzung von Beiträgen und Umlagen laut LGH-Satzung ausschließlich die Delegierten zuständig sind.

Kritk muss der LGH auch dafür einstecken, dass für seine Abstimmung auf ein im März 2020 verabschiedetes Corona-Sondergesetz zurückgreift. Ein gültiger Mitgliederbeschluss kommt demnach zustande, wenn mindestens 50 Prozent der Vereine an der schriftlichen Abstimmung teilnehmen. Vereine, die wollen, dass die Anträge scheitern, beteiligen sich daher gar nicht erst, um die Beteiligungsquote unter diesen Wert zu senken.

Die Schreberrebellen sehen die Sache kritisch:

  • Das Gesetz soll eigentlich sicherstellen, dass Vereine auch in Coronazeiten handlungsfähig bleiben. Hier aber wird die pandemiebedingte Ausnahmesituation instrumentalisiert, um im Hau-Ruck-Verfahren Fakten zu schaffen.
  • Die Vereine haben keine Möglichkeit, sich vor der Stimmabgabe eine qualifizierte Meinung zu bilden.
  • Die eigentlich für diese Sache zuständigen gewählten Delegierten werden um ihr Stimmrecht gebracht.

Das Verfahren mag vom juristischen Standpunkt her durchgehen, faktisch aber hat eine derartige Abstimmung mit Demokratie nichts mehr zu tun. Der LGH täte gut daran, seine Anträge schleunigst zurückzuziehen und sie auf der nächsten Delegiertenversammlung regulär zur Abstimmung zu stellen.

Ärgerlich ist auch, dass der LGH in seinem Schreiben mit den beiden Anträgen nur beiläufig erwähnt, dass es weder eine rechtliche, noch eine tatsächliche Notwendigkeit gab, in den Jahren 2002-2011 das Geld für die öffentlich-rechtlichen Lasten von den Vereinen zu fordern beziehungsweise zu behalten. Gleichzeitig spricht er von Solidarität.

Es mutet fast unverschämt an, den (wenigen) Vereinen, auf deren Grundstücken tatsächlich öffentlich-rechtliche Lasten ruhen, mit Nachforderungen von bis zu 60.000,00 Euro zu drohen, parallel aber zu Unrecht das Zehnfache selbst vereinnahmt zu haben. Das hat nichts mit Information und Aufklärung zu tun, sondern es schürt einfach nur Angst.

Sie möchten es noch genauer wissen? Umfassendere Informationen und Hintergründe zum Streit um die öffentlich-rechtlichen Lasten können hier nachgelesen werden.

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Kommentare.
Seiten:
1
Ich
+11

Warum eigentlich diese Eile, seitens des LGH.

Ich dachte erst es sollten viele Vorstände mit
nein Abstimmen. Aber es ist richtig, dann
hat Siemann schnell seine 50% voll.
Also die Devise - N I C H T- an der Abstimmung
teilnehmen!!!👍💶💶

Veröffentlicht am 01.02.2021 09:21:43
Rollo
0

Wieso können die Deligierten nicht abstimmen ?

Veröffentlicht am 01.02.2021 23:40:01
Ralf
+8

Weil der LGH versucht die Coronalage bis aufs
Letzte auszunutzen.
Ich als Delegierter bin total verärgert. Wir haben doch keinen Zeitdruck. Doch auf einer Versammlung hätte sich Herr Sielmann einer
Diskussion stellen müssen. Auf die Erklärung hatte
ich mich schon gefreut.
Fragwürdig ist nur, darf er einfach die Delegierten
so ausschließen?

Veröffentlicht am 02.02.2021 08:51:54
Mäuschen
+8

Den Abstimmungsausschuß möchte ich sehen.
Oder wer zählt die Stimmzettel aus.
Herr Wobik und Herr Sielmann 👏🏻

Veröffentlicht am 02.02.2021 08:56:45
Maus
+2

Was sagt eigentlich der Herr Drossman (auch SPD) dazu. (als Oberschreber siehe Bild-Hamburg) Die Herren sitzen doch in Hamburg zusammen im Bezirksausschuss HH-Mitte. Diese Ferkelei kann er doch nicht Gutheissen, wenn der überparteiliche Genosse so etwas macht.
Wie solidrisch mit den Gartenfreunden ist das denn.
Delegierte wehrt euch. Schreibt Protestbriefe an den LGH.
Oder besser gleich an die Aufsichtsbehörde.

Veröffentlicht am 02.02.2021 11:03:29
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